Rechtsberatung im Immobilienwirtschaftsrecht heißt für uns speziell auch: Beratung von Betreibern und Investoren in allen Rechtsbeziehungen, die den Betrieb der Immobilie betreffen:
Zu diesem Zweck sind wir heimisch in allen hier relevanten Rechtsgebieten:
- Öffentliches Gewerberecht (Arbeitsschutzrecht, allgemeines Gewerberecht, Gaststättenrecht, Heimrecht etc.)
- betreiberrelevantes Arbeitsrecht
- Betreibervertragsrecht (Miet- / Pachtrecht, Recht der Betriebsführungsverträge etc.)
Wir helfen bei der Lösung der in allen Betriebsphasen auftretenden
Fragestellungen von der Gestaltung der projektrelevanten Verträge unter den Beteiligten über die Gestaltung der öffentlich - rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen bis hin zur Lösung aller Fragen während des Betriebes bis hin zur Beendigung der Betriebsphase.
Auch das gehört zu: Real Estate Consultancy at it's best.